Die Formalitäten
Als Bestatterin erledige für Sie alle Formalitäten, die für die Bestattung notwendig sind.
Eine Abschiedsprozess ist für Sie als Hinterbliebene eine herausfordernde Zeit. Damit Sie soweit wie möglich entlastet sind, übernehme ich für Sie alle Formalitäten, die für die Bestattung in Berlin und an anderen Orten notwendig sind. Gemeinsam sichten wir Ihre vorhandenen Urkunden. Sollte etwas fehlen, beantrage ich bei den zuständigen Behörden eine beglaubigte Abschrift.
Für die Beerdigung selbst und den Schritt im Krematorium benötigen wir die so genannte Bestattungsgenehmigung. Sie benötigen die Sterbeurkunden für alle weiteren privaten Abmeldungen. Die Ausstellung der Bestattungsgenehmigung dauert i.d.R. 7 Werktage. Diese Zeit hilft oft, um einmal durchzuatmen und ein wenig Ruhe zu finden. Denken Sie daran, Sie haben für Ihren Abschiedsweg viel mehr Zeit, als die meisten Menschen glauben. Der Weg darf in aller Ruhe gegangen werden.
Für die Genehmigung gebe ich den Totenschein, den der Arzt nach der Feststellung des Todes ausfüllt, die benötigten originalen Personenstands-Urkunden und einer Kopie Ihrer Vollmacht beim Standesamt ab. Es ist immer das Standesamt zuständig, in dem ein Mensch verstirbt.
Mit der Sterbeurkunde, die mir zugeschickt wird, melde ich im nächsten Schritt Ihren Verstorbenen bei Krankenkasse und Rente ab. Bei Anspruch auf den 3-monatigen Rentenvorschuss beantrage ich diesen für Sie.
Auch die Witwenrente beantrage ich für Sie, damit Sie entlastet sind.
Für alle weiteren Abmeldungen wie bei Vermieter, Telekom, Vereinen, Versicherungen, Antrag Erbschein etc. benötigen Sie (außer Bank & Amtsgericht) lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde. Diese Abmeldungen müssen Sie selbst übernehmen. Hierfür übergebe ich Ihnen eine Liste, damit Sie an alles denken. Wenn Sie Fragen haben, unterstütze ich Sie gern.
Fehlen originale Personenstandsurkunden, verzögert sich lediglich die Ausstellung der Sterbeurkunden. Das kann natürlich ärgerlich sein, weil die laufenden Kosten ohne nicht zu stoppen sind, denn für alle Abmeldungen benötigen Sie die Sterbeurkunden, der Totenschein reicht leider nicht aus. Die Beerdigung selbst kann dennoch vollzogen werden.