Zwei dunkle Kreislinien die einen roten Punkt umschließen & Schriftzug Wandelzeit Bestattungen – Logo des Bestattungsunternehmens
Stengel von Mohnblumen am Ende ihrer Blütezeit - als Sinnbild für die alternative Bestattung

Vorsorge der Bestattung

Schon zu Lebzeiten kann es gut tun, Vorstellungen für den eigenen Abschied aufzuschreiben.

Eine Vorsorge gibt zusätzlich die Sicherheit, dass die Hinterbliebenen finanziell entlastet sind.

Gesundheitliches

Wenn Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen haben möchten, und auch keine Organspende, ist es empfehlenswert, eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht unter Anleitung und mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder Notars auszufüllen und dieses Verfügung zum Bestattungsvertrag anzufügen. So wissen alle Beteiligte zur rechten Zeit Bescheid und können sich um ihren Willen kümmern.

Juristisches

Eine Generalvollmacht an eine Person Ihres Vertrauens erleichtert den Hinterbliebenen den Zugang zu Bankkonten, die ansonsten nur mit einem Erbschein zugänglich sind. Zur Sicherheit vergewissern Sie sich bei Ihrer Bank, dass diese Vollmacht auch “über den Tod hinaus” gültig ist. Bei Ehepartnern muss bei gemeinsamen Konten die Bezugsberechtigung des Partners mit der Formulierung “bis über den Tod hinaus” ausdrücklich versehen sein.

Finanzielles

Hierfür können Sie bei mir einen Vorsorgevertrag abschließen und wenn Sie das wollen, das dafür nötige Geld zu Lebzeiten sicher auf einem Treuhandkonto verwahren lassen. Hier ist es für Dritte 100 % unantastbar. Das ist eine gute Alternative zur Serbegeldversicherung. Wir sprechen auch in allen Details darüber, wie Ihre Bestattung auch später zu günstigen Kosten gestaltet werden kann, denn eine Beerdigung muss nicht tausende von Euro kosten.

Die Gestaltung Ihrer Beerdigung

Bei all Ihren Überlegungen sollten Sie bedenken, dass es für Ihre Angehörigen hilfreich ist, Ihren Wünschen nachzugehen, doch erlauben Sie Ihren Lieben auch einen gewissen Freiraum in der Gestaltung. Von “drüben” werden Sie all das sowieso aus einer anderen Perspektive betrachten.

Mit einem Vorsorgevertrag binden Sie mich, Ihre Wünsche als Ihren letzten Willen für Sie auszuführen. Dieser Vertrag ist so verbindlich wie eine Patientenverfügung. Sie regeln mit mir alle Details in einem vertraulichen Gespräch. Dritte können, wenn Sie das nicht wollen, den Vertrag weder einsehen noch ändern.

Im Vertrag werden vor allem zwei Dinge geregelt:

  1. Was wollen Sie
  2. Wie viel kostet das

Im Vertrag können folgende Aspekte festgelegt werden:

  • wo wollen Sie sterben
  • wie wollen Sie sterben – eine Vorsorgevollmacht –  kann hier sehr hilfreich sein
  • die Bestattungsform: Erdbestattung, Feuerbestattung oder eine Seebestattung
  • der Bestattungsort
  • bei einer Feuerbestattung – mit Feier am Sarg oder ohne
  • wünschen Sie die Begleitung zur Einäscherung oder eher nicht
  • die Sargform und/oder die Urne
  • die Kleidung, mit der Sie beigesetzt werden wollen
  • wer soll benachrichtigt und zur Abschiedsfeier eingeladen werden
  • die Gestaltung und Weise der Feier
  • wer soll wenn ja, eine Rede halten
  • soll Musik gespielt und/oder gesungen werden oder nicht
  • Haben Sie Lieblingsmusik oder Instrumente?
  • Soll es ein bestimmtes Ritual geben?
  • Haben Sie ganz persönliche Wünsche an den Tag der Beisetzung
  • auf welchem Friedhof soll ihre irdische Hülle bestattet werden
  • welche Grabform wünschen Sie
  • wenn, welche Form soll Ihr Grabstein haben und was soll darauf geschrieben sein